Die hier aufgeführten Informationen sind nur diejenigen, die am häufigsten bei uns nachgefragt werden. Detaillierte und rechtmäßige Auskunft geben Ihnen Ihre Ausstellungs-Unterlagen / Online-Service-Center (OSC).
Standaufbau:
- Dienstag, 22. April 2025, von 7 Uhr bis 20 Uhr
- Mittwoch, 23. April 2025, von 7 Uhr bis 20 Uhr
- Donnerstag, 24. April 2025, von 7 Uhr bis 24 Uhr
- Freitag, 25. April 2025, von 7 Uhr bis 20 Uhr
Bei Sonderaufbauten, die eine längere Aufbauzeit benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Messeleitung, um dies abzuklären.
Der Standaufbau muss bis spätestens Freitag, einen Tag vor Eröffnung des Maimarktes, 20.00 Uhr abgeschlossen sein.
Stände, mit deren Aufbau nicht bis spätestens Freitag um 12 Uhr begonnen wurde, werden auf Kosten des Ausstellers hergerichtet und dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ist der Aussteller an einem rechtzeitigen Aufbau verhindert, hat er die Messeleitung sofort von seinem verspäteten Eintreffen zu verständigen.
Die Erstellung von Zelthallen auf angemieteten Freigeländeflächen ist anzeige- und genehmigungspflichtig.
Der Abbau des Messestandes darf erst nach 19.00 Uhr des letzten Messetages begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsführung für den Abbau von der normalen Verkehrsführung abweicht.
Der Abbau muss abgeschlossen sein bis spätestens Donnerstag, 08. Mai 2025, 12.00 Uhr. Sonderregelungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.