Auf- und Abbau-Informationen

Die hier aufgeführten Informationen sind nur diejenigen, die am häufigsten bei uns nachgefragt werden. Detaillierte und rechtmäßige Auskunft geben Ihnen Ihre Ausstellungs-Unterlagen / Service-Heft.
 

Aufbau Informationen

Mit dem Standaufbau kann ab Montag vor dem Eröffnungs-Samstag des Maimarktes begonnen werden. Bei Sonderaufbauten, die eine längere Aufbauzeit benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die Ausstellungsleitung, um dies abzuklären.

Der Standaufbau muss bis spätestens Freitag, einen Tag vor Eröffnung des Maimarktes, 20.00 Uhr abgeschlossen sein. Stände, mit deren Aufbau nicht spätestens an zuvor genanntem Tag um 12 Uhr begonnen wurde, werden auf Kosten des Ausstellers hergerichtet und dekoriert, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ist der Aussteller an einem rechtzeitigen Aufbau verhindert, hat er die Ausstellungsleitung sofort von seinem verspäteten Eintreffen zu verständigen.

Die Erstellung von Zelthallen auf angemieteten Freigeländeflächen ist anzeige- und genehmigungspflichtig.
 

Abbau-Informationen

Mit dem Abbau des Messestandes darf erst nach 19.00 Uhr des letzten Ausstellungstages begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass die Verkehrsführung für den Abbau von der normalen Verkehrsführung abweicht. Der Abbau muss spätestens bis Freitag nach Maimarkt-Ende abgeschlossen sein.